Sucht betrifft in Österreich weit mehr Menschen, als viele denken – und sie betrifft längst nicht nur illegale Drogen. Ob Alkohol, Nikotin, Medikamente, Glücksspiel oder andere Substanzen und Verhaltensweisen: Sucht ist medizinisch anerkannt als Krankheit, die behandelbar ist. Der erste und oft schwierigste Schritt ist, sich Hilfe zu holen. Dieser Ratgeber zeigt, wie verbreitet Sucht in Österreich tatsächlich ist, welche Anlaufstellen es gibt, wie eine Behandlung abläuft und wer die Kosten übernimmt.

Wie verbreitet ist Sucht in Österreich?

Der aktuelle Drogenbericht 2025 der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zeichnet ein differenziertes Bild: Die Gesamtsituation ist weitgehend stabil, gleichzeitig verschieben sich Konsummuster und es entstehen neue Risiken – besonders bei jungen Menschen.

  • Nikotin: Rund 24 % der Bevölkerung – etwa 1,8 Millionen Menschen – konsumieren täglich Nikotinprodukte. Während klassisches Rauchen zurückgeht, nehmen E-Zigaretten und vor allem Nikotinbeutel stark zu: 8,4 % der Buben und 3,6 % der Mädchen im Jugendalter konsumieren bereits täglich Nikotinbeutel.

  • Alkohol: Etwa 15 % der Bevölkerung (rund 1,1 bis 1,2 Millionen Menschen) trinken in gesundheitsgefährdendem Ausmaß, rund 5 % gelten als alkoholabhängig. Männer sind deutlich häufiger betroffen als Frauen, und problematischer Konsum nimmt mit dem Alter zu.

  • Opioide: Für 36.000 bis 39.000 Menschen wird ein risikoreicher Opioidkonsum geschätzt. 2024 befanden sich 20.939 Personen in Opioid-Agonisten-Therapie (Substitutionsbehandlung) – ein etabliertes und wirksames Behandlungsangebot.

  • Cannabis und Kokain: Etwa ein Fünftel der 15- bis 64-Jährigen hat zumindest einmal Cannabis konsumiert, es bleibt die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Bei Kokain geben rund 6 % der 15- bis 64-Jährigen einen Lebenszeitkonsum an, mit steigender Relevanz im Behandlungsbereich.

  • Glücksspiel: Erstmals wurde 2025 auch Glücksspielverhalten systematisch erfasst: 4 % der Bevölkerung erfüllen Kriterien für zumindest mildes problematisches Spielverhalten, 1 % zeigt eine schwere Ausprägung. Bei Behandlungsbeginn liegt die mittlere Verschuldung bei rund 28.000 Euro.

  • Drogenbezogene Todesfälle: 2024 wurden 257 direkt drogenbezogene Todesfälle registriert, überwiegend im Zusammenhang mit Opioiden – auffällig ist ein steigender Anteil unter 25-Jähriger.

Diese Zahlen zeigen vor allem eines: Sucht ist keine Randerscheinung, sondern ein Thema, das viele Familien in Österreich direkt oder indirekt betrifft.

Sucht als Krankheit – die rechtliche Perspektive in Österreich

In Österreich gilt seit Jahrzehnten der Grundsatz "Therapie statt Strafe". Das Suchtmittelgesetz (SMG) sieht in den §§ 35 und 39 vor, dass bei Delikten im Zusammenhang mit dem persönlichen Suchtmittelkonsum vorrangig gesundheitsbezogene Maßnahmen – also Beratung oder Therapie – anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung angeboten werden können. Ziel ist, Betroffene möglichst früh in ein Hilfesystem zu bringen, statt sie zu kriminalisieren. Dieser Grundsatz unterstreicht den in Österreich breit anerkannten medizinischen Charakter von Sucht.

Wo finde ich Hilfe? Anlaufstellen in Österreich

Ein wichtiger Vorteil des österreichischen Suchthilfesystems: Die erste Anlaufstelle ist meist kostenlos, anonym und niederschwellig.

  • Regionale Suchtberatungsstellen: In jedem Bundesland gibt es eigene Suchtkoordinations- und Suchtberatungsstellen, die Erstgespräche, Beratung für Betroffene und Angehörige sowie Vermittlung in weiterführende Behandlung anbieten.

  • Österreichischer Suchthilfekompass: Ein bundesweites Online-Verzeichnis mit Adressen ambulanter und stationärer Einrichtungen.

  • Checkit! (Suchthilfe Wien): Beratung speziell zu Freizeitdrogen und Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – ausdrücklich anonym, kostenlos und vertraulich.

  • Spielerhilfe / regionale Spielsuchtberatung: Eigene Beratungsstellen für Glücksspiel- und Verhaltenssucht in allen Bundesländern, ebenfalls kostenlos.

  • Institut Suchtprävention: Fokus auf Aufklärung und Prävention, insbesondere für Schulen, Eltern und Jugendliche.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Anlaufstelle oder welcher Therapeut zu Ihrer Situation passt, hilft Ihnen Therapeuten in Ihrer Nähe finden dabei, rasch die passende Fachperson in Ihrer Region zu finden.

Wie läuft eine Suchtbehandlung ab?

Suchtbehandlung ist in Österreich gestuft aufgebaut und richtet sich nach Schweregrad und Lebenssituation:

  1. Beratung: Erstgespräch, Abklärung, oft schon ausreichend bei beginnender Problematik.

  2. Ambulante Therapie: Regelmäßige Termine bei Psychotherapeut:innen, klinischen Psycholog:innen oder spezialisierten Ambulanzen, bei laufendem Alltag und Beruf.

  3. Tagesklinische Behandlung: Intensivere Betreuung tagsüber, Übernachtung zu Hause.

  4. Stationäre Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung: Spezialisierte Einrichtungen wie das Anton Proksch Institut in Wien begleiten den körperlichen Entzug und die anschließende Entwöhnungstherapie stationär, mit eigenen Programmen etwa für Alkohol-, Medikamenten- und Glücksspielsucht, Drogenabhängigkeit sowie ein eigenes Programm für 16- bis 25-Jährige.

  5. Substitutionstherapie: Bei Opioidabhängigkeit eine medizinisch etablierte Langzeitbehandlung, die 2024 von rund 21.000 Menschen in Österreich in Anspruch genommen wurde.

Was kostet eine Suchttherapie – und wer übernimmt die Kosten?

Ein zentraler Vorteil des österreichischen Systems: Suchtbehandlung ist keine Frage des Geldbeutels.

  • Ambulante und stationäre Behandlung in dafür vorgesehenen Einrichtungen wird von der jeweiligen Krankenkasse oder, wenn keine Versicherung besteht, vom Sozialhilfeträger übernommen. Bei stationären Aufenthalten fällt in der Regel ein Kostenbeitrag (Rezeptgebühren-Äquivalent) an – Personen mit Rezeptgebührenbefreiung oder Sozialhilfebezug sind davon ausgenommen.

  • Krankengeld bzw. Rehabilitationsgeld: Ein stationärer Aufenthalt gilt als Krankenstand und muss dem Arbeitgeber bzw. dem AMS gemeldet werden; je nach Situation besteht Anspruch auf Krankengeld.

  • Psychotherapie bei Suchtproblematik: Wird die Behandlung von einem Psychotherapeuten mit Kassenvertrag ("Kassenplatz") durchgeführt, entstehen keine oder nur geringe Kosten. Bei freier Therapeutenwahl ("Wahltherapeut") liegt der ÖGK-Kostenzuschuss 2026 bei 33,70 Euro pro Einheit; die Differenz zum vollen Honorar tragen Klient:innen selbst, sofern kein weiterer Zuschuss über SVS oder BVAEB gilt.

  • Beratungsstellen sind, wie oben beschrieben, in aller Regel kostenlos und ohne Verordnung zugänglich – ein niederschwelliger erster Schritt, bevor überhaupt eine formale Diagnose oder Therapie beginnt.

Suchtprävention: Früh ansetzen, besonders bei Jugendlichen

Die aktuellen Zahlen zu Nikotinbeuteln bei Jugendlichen zeigen, wie wichtig Prävention ist. Institutionen wie das Institut Suchtprävention arbeiten gezielt mit Schulen, Eltern und Jugendeinrichtungen zusammen, um Aufklärung zu leisten, bevor problematischer Konsum überhaupt entsteht. Auch Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machen, können sich an regionale Suchtberatungsstellen wenden – nicht erst, wenn bereits eine Abhängigkeit besteht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist der Erstkontakt bei einer Suchtberatungsstelle wirklich kostenlos? Ja. Regionale Suchtberatungsstellen sowie spezialisierte Angebote wie Checkit! in Wien sind in der Regel kostenlos, anonym und ohne Überweisung zugänglich. Das gilt auch für die meisten Beratungsstellen zu Glücksspielsucht.

Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich Hilfe suche? Bei den meisten Erstberatungen ist Anonymität möglich. Erst wenn eine formale Behandlung (z. B. Psychotherapie über die Krankenkasse) beginnt, sind administrative Daten notwendig.

Übernimmt die Krankenkasse auch einen stationären Entzug? Ja, ambulante wie stationäre Behandlung in dafür anerkannten Einrichtungen wird von der Krankenkasse bzw. dem Sozialhilfeträger übernommen. Es kann ein gesetzlicher Kostenbeitrag anfallen, von dem bestimmte Personengruppen befreit sind.

Was bedeutet "Therapie statt Strafe" konkret? Nach §§ 35 und 39 Suchtmittelgesetz kann bei Delikten im Zusammenhang mit dem eigenen Suchtmittelkonsum eine gesundheitsbezogene Maßnahme (Beratung oder Therapie) anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung treten. Ziel ist die Behandlung statt Kriminalisierung.

Zählt Glücksspielsucht auch als behandelbare Sucht? Ja. Glücksspielsucht ist eine anerkannte Verhaltenssucht und wird in Österreich sowohl von spezialisierten Beratungsstellen als auch von Einrichtungen wie dem Anton Proksch Institut behandelt.

Der erste Schritt zählt

Ob Alkohol, Medikamente, Glücksspiel oder andere Substanzen – Sucht ist eine Krankheit, für die es in Österreich ein dichtes und weitgehend kostenloses Hilfesystem gibt. Der wichtigste Schritt ist oft der erste Anruf oder das erste Gespräch. Wenn Sie oder Angehörige eine passende Fachperson für Beratung oder Psychotherapie suchen, nutzen Sie Therapeuten in Ihrer Nähe finden, um rasch qualifizierte Anlaufstellen in Ihrer Region zu finden.


Quellen